Nach der Verabschiedung des neuen Haushaltsgesetzes 2022 gibt es folgende Neuerungen und Fortführungen der steuerlichen Vergünstigungen rund um die Sanierung des Eigenheims.
Folgende Hilfen und Unterstützungen werden für 2022 vom Staat bereitgestellt:
• Superbonus 110 %
Der Superbonus in Form eines Steuerabzuges von 110 % wird zumindest für Kondominien grundsätzlich bis 2023 für Maßnahmen, die zur signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz führen, verlängert. Für Einfamilienhäuser bleibt dieser hingegen nur bis zum 31. Dezember 2022 ohne ISEE-Obergrenze bestehen. Neu ist, dass bis zum 30. Juni 2022 mindestens 30 % der Arbeiten durchgeführt sein müssen.
Je nach Jahr, in dem die Ausgaben getätigt wurden, ändert sich die Aufteilung der Abschreibungen in der Steuererklärung: Für Ausgaben, die in den Jahren 2020 und 2021 getätigt wurden, wird der Abzug in 5 gleiche Raten aufgeteilt. Für Ausgaben, die ab 2022 anfallen, wird der Steuerabzug in 4 gleiche Raten aufgeteilt. Als Alternative zur IRPEF-Steuerabschreibung besteht weiterhin die Möglichkeit, das Steuerguthaben in einen „sconto in fattura“ umzuwandeln oder das Steuerguthaben an eine Bank abzutreten.
• Bonus Fassade
Dieser Bonus wurde verlängert, jedoch wurde an den steuerlichen Anreizen geschraubt: Der Steuerabzug wurde für 2022 von 90 % auf 60 % gesenkt.
• Ecobonus 50 % - 65%
Auch dieser Bonus zur Verbesserung der Energieeffizienz von Häusern wird verlängert. Es ist auch weiterhin möglich, den Steuerabzug in Form eines ‚sconto in fattura’ zu nutzen oder diesen an die Bank abzutreten. Neu ist, dass nun die ‚Anti-frode’ zur Betrugsbekämpfung in Kraft getreten ist und damit die Verpflichtung zur Einhaltung und zum Nachweis der Angemessenheit der Preise auf alle Wohnungsbauprämien ausgeweitet wurde, die über ‚sconto in fattura’ oder Abtretung an die Bank in Anspruch genommen werden.
Hier noch einmal die Steuerabzüge auf einen Blick:
• Bonus für Sanierung
Dieser Bonus für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden umfasst auch den Klimaanlagenbonus und sieht auch für 2022 einen IRPEF-Abzug von 50 % bis zu 96.000 EUR pro Wohneinheit vor und in 10 gleichbleibenden Jahresraten vor.
• Restaurierungsbonus
Die Steuergutschrift in Höhe von 50 % bezieht sich auf Ausgaben für den Schutz, die Restaurierung und die Instandhaltung von Gebäuden von anerkanntem künstlerischem und historischem Interesse ab und gilt für Beträge bis zu 100 000 EUR.
• Prämie Erstwohnung „Sostegni Bis“ under36
Auch dieser Bonus wurde verlängert! Bis zum 31. Dezember 2022 sind junge Menschen bis 36 Jahre, mit einem ISEE-Wert unter 40.000 EUR, beim Kauf ihrer ersten Wohnung vollständig von der Eintragungs-, Hypotheken- und Grundbuchsteuer befreit.
• Möbelbonus
Der Möbelbonus im Rahmen von Renovierungsarbeiten wurde zwar verlängert, jedoch in der Höhe angepasst. Nach wie vor sieht dieser einen 50-prozentigen Steuerabzug auf Ausgaben für Möbel und Haushaltsgeräte für Woheinheiten, die renoviert werden, vor. Neu ist die Obergrenze der Ausgaben: Diese beträgt 2022 maximal 10.000 Euro (2021: 16.000 EUR), während sie 2023 und 2024 auf 5.000 Euro reduziert wird. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen die Renovierungsarbeiten ab dem 1. Januar des Jahres, vor dem Kauf der Möbel oder Geräte, begonnen worden sein. Wenn Sie bereits den 65 %-Ecobonus erhalten, können Sie den Möbelbonus nicht zusätzlich beantragen.
• Grüner Bonus
Bis 2024 können Ausgaben für die Begrünung von Außenbereichen von Privathäusern, für die Anschaffung von Bewässerungsanlagen und die Installation von Brunnen zu 36 % von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag der Ausgaben liegt bei 5.000 Euro pro Jahr, sodass Sie maximal 1.800 Euro, aufgeteilt in zehn Jahresraten, absetzen können.
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