Sie wollen Ihre Immobilie sanieren, renovieren und aufwerten? Und dabei von staatlichen Förderungen und Vergünstigungen profitieren? Dann ist Eile geboten! Einige Maßnahmen laufen mit Ende 2021 aus und sind somit schnellstens zu beantragen. Andere hingegen werden voraussichtlich verlängert. Bei vielen Boni können Sie zwischen Abschreibung von der Einkommenssteuer über mehrere Jahre oder der skontierten Rechnung wählen. Hierbei wird das Steuerguthaben auf die ausführende Firma übertragen und diese bietet dann im Gegenzug einen dementsprechenden Rabatt auf die Rechnung an. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderungen zusammengefasst:
Für Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern, gibt es einen Abzug von 50% bis 90 % der Ausgaben von der Einkommenssteuer. Dazu zählen auch alle Ausgaben, die mit der Durchführung zusammenhängen, wie z. B. Honorare für Fachleute oder der Erwerb des erforderlichen Energieausweises.
Dieser Bonus sieht einen Steuerabzug i.H.v. 110% vor für Maßnahmen, die zur signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz von Mehr- und Einfamiliengebäuden führen und innerhalb 30.06.2022 bzw. 31.12.2022 bezahlt werden. Hier zieht sich die Steuerabschreibung über einen Zeitraum von nur fünf Jahren. Alternativ kann das Steuerguthaben auch in einen „sconto in fattura“ umgewandelt werden.
Für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden können 50% der Ausgaben (Zahlung innerhalb 31.12.2021) bis zu 96.000 Euro (abschreibbarer Höchstbetrag 48.000 Euro) pro Wohneinheit und Baumaßnahme zu zehn gleichen Jahresraten von der Steuer abgezogen werden. Bei einer Nichtverlängerung wird der Abzug auf 36 % reduziert, wobei die Ausgaben dann maxi. 48.000 Euro betragen dürfen.
Der Möbelbonus ermöglicht einen 50-prozentigen Steuerabzug für den Kauf von Möbeln und energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten. Er gilt für sämtliche Ausgaben dieser Art und kann nur im Zuge oder nach Abschluss von Wiedergewinnungsarbeiten in Anspruch genommen werden, die ab dem 01.01.2020 begonnen und innerhalb 31.12.2021 getätigt wurden. Der maximal abschreibbare Höchstbetrag liegt bei 8.000 Euro pro Baueinheit (50% von 16.000 Euro) und muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre aufgeteilt werden.
Die Steuerbegünstigung „Bonus Außenfassade“ sieht eine Rückerstattung von 90% der im Jahr 2020 und 2021 anfallenden Ausgaben für Maßnahmen zur Sanierung und Restaurierung der Außenfassade bestehender Gebäude ohne Höchstgrenze vor. Der Absetzbetrag wird in zehn gleichbleibenden jährlichen Raten verrechnet.
Der im Rahmen dieses Bonus vorgesehene Steuerabzug i.H.v. 50% bezieht sich auf die bis zum 31. Dezember 2021 getätigten Gesamtkosten. Dabei muss es sich um Moskitonetze mit Sonnenschutz handeln. Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro.
36% Steuerabzug gibt es bis zum 31.12.2021 im Rahmen des Grünen Bonus für die Pflege von Gärten und Grünanlagen bei bestehenden Gebäuden mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Wohneinheit. Auch hier wird der Abzug auf zehn gleiche Jahresraten aufgeteilt.
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